Führerschein abgeben? Das geht und zwar beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Denn das Straßenverkehrsamt ist nicht nur für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig, sondern auch für den Einzug derselben. Dabei können nicht nur ältere Menschen, die sich nicht mehr in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu lenken, den Führerschein dort freiwillig abgeben; auch Verkehrssünder, denen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, können dort ihren Führerschein abgeben. Auch die Polizei kann bei schweren Verstößen direkt vor Ort den Führerschein einziehen. Beim Straßenverkehrsamt kann man ihn sich dann wieder abholen; vorausgesetzt, es stehen keine weiteren Gründe dagegen. Zurück zur