Nach dem Einigungsvertrag von 1990 gilt der DDR-Führerschein uneingeschränkt weiter. Ein Umtausch ist zwar möglich, aber grundsätzlich nicht erforderlich. Der ADAC empiehlt allerdings auf seiner Website, bei Reisen in fremdsprachige oder außereuropäische Staaten den DDR-Führerschein in den neuen EU-Führerschein (Scheckkartenformat) umtauschen zu lassen. Der Grund hierfür liegt einerseits darin, dass das Länderkennzeichen DDR in vielen Ländern unbekannt sein kann und außerdem Mietwagenfirmen aus Unkenntnis bzw. mangelnden Geschichtskenntnissen den DDR-Führerschein nicht anerkennen könnten. Für Reisen außerhalb der EU sollte sowieso ein gültiger internationaler Führerschein ausgestellt werden. Zurück zur