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Foto: ©iStockphoto.com/Emrah Turudu

Am 01.01.1999 gab es eine umfangreiche Neureregelung des Führerscheinrechts. Bei dieser Neuregelung wurde auf eine Wahrung des Besitzstandes geachtet, soweit dies möglich war. Alle bislang ausgestellten Führerscheine bleiben auch weiterhin gültig. Ein Zwangsumtausch ist nicht vorgesehen. Eine Einschränkung jedoch gibt es. Personen über 50 Jahre die Lkws über 7,5 t oder auch schwere Gespanne fahren, müssen mit Einschränkungen hinsichtlich ihres Führerscheines rechnen. Ein genaues Nachfragen für das jeweilige EU-Land lohnt sich. Obwohl es keinen Zwangsumtausch gibt, ist ein freiwilliger Umtausch möglich. Der ADAC gibt als Gebühr auf seiner Homepage dafür 24 Euro an. Dazu ist ein Antrag beim örtlichen Straßenverkehrsamt zu stellen. Der Führerschein wird dann für die entsprechenden Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrerlaubnis entspricht.
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