FAHRSCHULEN VOR ORT GEBRAUCHTE AUTOS KFZ VERSICHERUNG
Wer einen Führerschein auf Probe hat und sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit leistet, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Dies sind A-Verstöße:
Unfallflucht Nötigung Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad) Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen Zu dichtes Auffahren "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße Rotlichtmißachtung Fahren unter Alkoholeinfluß Überholen im Überholverbot Dies sind B-Verstöße :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel Kennzeichenmißbrauch Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen Mit abgefahrenen Reifen fahren Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus Zurück zur Veröffentlichung: 14.07.2013 - C1165 -