Stellt sich beim Sehtest heraus, dass der Führerscheinanwärter bzw. die Anwärterin eine Brille zum Führen des Fahrzeuges braucht, ist dies auch im Führerschein später zu vermerken. Dabei werden Schlüsselzahlen verwendet. Aber auch Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Dazu können beispielsweise das zwingende Tragen von Kontaktlinsen, Brillen oder auch Höhrhilfen während der Fahrt zählen. Die Beschränkungen können sich sogar auch soweit erstrecken, dass der Fahrer nur bei Tageslicht oder nur mit einer angepassten Schaltung fahren darf. Ggf. muss ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden.