Kfz-Steuer, Warnweste, Punkte – das ändert sich für Autofahrer im Jahr 2014
Das neue Jahr bringt für Autofahrer einige Änderungen mit sich. So wird direkt zu Beginn des Jahres die Kfz-Steuererhöhung wirksam. Das heißt, dass der steuerfreie Anteil auf 95 von ursprünglich 110 Gramm/Kilometer sinkt, und zwar gilt dies für alle Fahrzeuge, die ab Juli 2009 zugelassen wurden. Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie für jedes Gramm, das über dem zuvor genannten Grenzwert liegt, zwei Euro pro Gramm mehr zahlen müssen. Dabei liegen unter der Grenze von 95 Gramm nur Kleinstwagen, Elektroautos, Hybridautos sowie Diesel-Modelle aus der Kompaktklasse. Des Weiteren erhebt nicht mehr das Finanzamt die Kfz-Steuer, sondern der Zoll, was aber den Fahrzeughalter keinerlei Auswirkungen hat.
Eine weitere Änderung betrifft die Steuererleichterung für die Dieselfahrzeuge, da die Schadstoffklasse „Euro 6“ wegfällt. Dafür werden aber die Grenzwerte der Euro 6 für neue Pkw-Typen zur Pflicht. Demzufolge müssen Diesel- und Benzinfahrzeuge die Stickoxidemissionen senken.
Steuerbefreiung/-ermäßigung
Die Regeln bezüglich der Kfz-Steuerbefreiung/-ermäßigung für Behinderte bleibt weiter bestehen. Weiterhin können Fahrzeughalter, die unter einer Behinderung leiden, für ein Fahrzeug einer Befreiung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragen. Eine Steuerbefreiung erhalten aber nur Schwerbehinderte, in dessen Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen B1, H oder aG eingetragen sind. Ebenso sind auch weiterhin Kriegsbeschädigte sowie Versorgungsberechtigte gemäß dem Sozialen Entschädigungsrecht (siehe hierzu Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS) von der Kfz-Steuer befreit.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G in ihrem Ausweis, die im Straßenverkehr nachweisbar beeinträchtig sind, können eine Ermäßigung bei der Autosteuer in Höhe von 50 Prozent beantragen. Dabei hängt die Steuerermäßigung davon ab, ob der Betroffene auf eine unentgeltliche Beförderung bzw. das Recht darauf verzichtet. Indes hat der Betroffene ein Wahlrecht. Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen und die Beantragung der Steuerermäßigung gibt es auf der Internetseite des ADAC.
Mitführen der Warnweste
Ab dem 1. Juli 2014 müssen Autofahrer und auch Lkw-Fahrer eine Warnweste in ihrem Fahrzeug mitführen. Mit dieser Neuregelung passt sich Deutschland den Regelungen zahlreicher Nachbarländer an. Wichtig ist, dass die Warnweste im Innenraum verstaut ist, und dass sie der Norm EN 471 entspricht.
Im Übrigen gilt diese Pflicht nicht für Motorradfahrer.
Neue Punkte-Regelung
Am 1. Mai 2014 tritt eine der wichtigsten Neuerungen in Kraft, und zwar die neue Punktereform. So werden schwere Verkehrsregelverstöße nicht mehr mit den Punkten eins bis sieben, sondern mit den Punkten eins bis drei geahndet. Dabei sinkt die Grenze für den Entzug des Führerscheins von 18 auf acht Punkte.
Sollte ein Autofahrer vier oder fünf Punkte erhalten, erhält er eine schriftliche Ermahnung. Eine Verwarnung erhält er bei sechs oder sieben Punkten. Ändern wird sich auch, dass jeder Verstoß für sich selbst verjährt. Demnach verlängern neue Punkte nicht die Verjährungsfrist der alten Punkte.
In Bezug auf den Punkteabbau mit einem Fahreignungsseminar gibt es auch eine Änderung. So wird zukünftig dieser Punkteabbau nur noch bei bis zu fünf Punkten und darüber hinaus auch nur noch einmal in fünf Jahren möglich sein.
Aber nicht nur die Punktereform ändert sich dieses Jahr, sondern auch die Bußgelder werden angehoben. Beispielsweise wird das Bußgeld für die Handynutzung am Steuer von 40 auf 60 Euro erhöht. Auch beim Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird ein Betrag in Höhe von 60 Euro erhoben. Und wer mit einer unkorrekten Plakette in eine Umweltzone fährt, muss anstatt 40 Euro Bußgeld jetzt mit 80 Euro rechnen. Allerdings entfällt hier der Punkt in Flensburg.
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