Unwetterschäden unverzüglich melden
Mit der Sommerhitze kommen auch die Sommergewitter. Wie in diesen Tagen zu spüren war, können diese unter Umständen recht kräftig ausfallen und dabei erhebliche Schäden verursachen. Sollte ein Auto betroffen sein, müssen Autofahrer die Schäden unverzüglich ihrer Autoversicherung melden.
Teilkaskoversicherung tritt ein
Unfallschäden in der Autoversicherung übernimmt in aller Regel die Teilkaskoversicherung. Voraussetzung ist hierfür, dass mindestens Windstärke 8 herrschte. Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können allerdings nicht mit der Regulierung ihrer Kosten rechnen.
Zudem muss beachtet werden, dass bei einer Teilkaskoversicherung meist ein Selbstbehalt fällig wird. Dieser kann zwischen 150-600 Euro pro Schadensfall betragen. Ist das Auto allerdings vollständig beschädigt, lohnt die Inanspruchnahme der Versicherung dennoch.
Nach Schaden schnell melden
Um die Regulierung der Schäden voranzutreiben, ist es wichtig, dass Betroffene die Schäden unverzüglich melden. Möglich ist dies bei vielen Versicherungen entweder telefonisch, per Mail oder aber über den Versicherungsvertreter vor Ort. Die Schadensmeldung sollte dann den Unfallhergang, die Unfallzeit sowie die ungefähre Höhe des Schadens enthalten.
Nur so kann die Versicherung schließlich prüfen, ob zu dieser Zeit wirklich ein Unwetter vor Ort war und die Regulierung übernehmen. Stimmt die Versicherung der Regulierung zu, kann sofort ein Termin mit der Werkstatt vereinbart werden, um die Schäden zu beheben.