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Oldtimerzulassung
Die Oldtimerzulassung, Wahrheit und Dichtung
Um die Oldtimerzulassung ranken sich immer wieder Gerüchte. Dabei sind die Details, die zur Erlangung des H Kennzeichens, des Oldtimerkennzeichens wichtig sind im § 21c StVZO geregelt. Danach bekommt ein Fahrzeug eine Oldtimer Zulassung und kann somit auch von der Oldtimer Versicherung Profittieren, wenn es sich um ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ handelt. Die Voraussetzungen sind ein Alter des Oldtimer von mindestens 30 Jahren. Der Originalzustand muss erhalten bzw. alle Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren geschehen sein. Ist das Fahrzeug dann noch in einem akzeptablen Zustand, so steht der Oldtimerzulassung und dem Verkauf auf dem Oldtimer Markt nichts mehr im Wege.
Das gilt übrigens nicht nur für das Oldtimer Auto, sondern auch für Oldtimer Motorräder. Ganz egal, ob es sich um Mercedes Oldtimer oder Oldtimer vom BMW oder auch Harley Davidson handelt. Die Bestimmungen sind für alle gleich. Wer also einen Oldtimer kaufen und auch alle Vorteile eines Oldtimer genießen möchte, der sollte genau auf die Oldtimerzulassung achten, wenn er sich am Oldtimer Markt umschaut.
Für Halter von mehreren Oldtimern oder jüngeren Fahrzeugen gibt es noch die Rote 07 nummer. Dies ist keine klassische Oldtimerzulassung. Vielmehr handelt es sich um ein Wechselkennzeichen, hier sind die Erteilungsbedingungen auch nicht so streng, was das Alter und den Zustand angeht. Jedoch darf ein solches Kennzeichen nur zu Probefahrten, Überführungen und Fahrten zu Treffen eingesetzt werden. Es funktioniert also ähnlich der roten Nummer beim Händler und die Fahrzeuge benötigen auch keine Oldtimerzulassung nach §21.
Es ist also gar nicht so schwer, einen Oldtimer zugelassen zu bekommen, wichtig ist eigentlich nur der gute Originalzustand und das Alter.