Um in Deutschland ein Motorrad oder ein Auto fahren zu dürfen, wird ein Führerschein in der jeweiligen Führerscheinklasse benötigt. Die Führerscheinklassen geben an, welche Voraussetzungen zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs gelten und welche Kenntnisse in der Führerscheinprüfung entsprechend nachgewiesen werden müssen. In Kooperation mit fuehrerscheininfos.de präsentieren wir Euch eine kleine Übersicht der Führerscheinklassen.
Führerscheinklassen für Zweiräder
Die Führerscheinklasse A fasst alle Berechtigungen für Zweiräder zusammen. In einigen Fällen ist es sogar bereits mit 16 Jahren möglich, einen Führerschein zu erwerben und fortan den Traum der Unabhängigkeit zu leben. Ab 18 Jahren sind dann größere Maschinen möglich.
Klasse A
Innerhalb der Klasse A ist das Führen von Motorräder oder dreirädrige Fahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubik oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h möglich. Bei Dreirädern gilt zudem eine Leistung von mehr als 15 kW. Gleichzeitig ist der Führerschein selbst unbefristet gültig.
Mindestalter für den Führerscheinerwerb: 24 Jahre
Einschluss der Klassen A2, A1 und AM
Klasse A1
Die Klasse A1 umfasst ebenfalls Motorräder und Dreiräder, allerdings gelten hier Einschränkungen. So darf bei Zweirädern ein Hubraum von 125 Kubik und eine Motorleistung von 11 kW nicht überschritten werden. Bei dreirädrige Kraftfahrzeugen gilt, dass der Rahmen hier symmetrisch angeordnet sein muss und die Leistung 15 kW nicht überschreiten darf.
Mindestalter für den Führerscheinerwerb: 16 Jahre
Einschluss der Klasse AM
Klasse A2
Mit einem Führerschein der Klasse A2 dürfen Inhaber Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW führen. Auch hier gilt der Führerscheinerwerb unbefristet.
Mindestalter für den Führerscheinerwerb: 18 Jahre
Einschluss der Klassen A1 und AM
Klasse AM
Innerhalb der Klasse AM wurden alle Zweiräder, Dreiräder und Autos zusammengefasst, deren maximale Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt. So ist es möglich, mit diesem Führerschein sowohl Mopeds wie auch kleinere dreirädrige Fahrzeuge und sogar Autos zu führen, deren Leermasse bei weniger als 350 kg liegt.
Mindestalter für den Führerscheinerwerb: 16 Jahre
Führerscheinklassen für Autos
Wer einen Neuwagen oder einen Jahreswagen führen möchte, benötigt in Deutschland einen Führerschein der Klasse B. Mit ihm ist es möglich, nicht nur Autos, sondern auch einen LKW zu fahren, dessen Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Um für einen solchen Wagen einen guten Autokredit zu finden, bietet sich ein kostenloser Vergleich an.
Klasse B
Die Klasse B benötigen alle Autofahrer, die ein Fahrzeug mit einem Gewicht von maximal 3.500 kg führen, einen Gebrauchtwagen finden und nicht mehr als acht Personen befördern wollen. Sofern ein Anhänger mitgeführt werden soll, muss darauf geachtet werden, dass die Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt bzw. die zulässige Gesamtmasse aus Fahrzeug und Anhänger maximal 3,5 Tonnen beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre (bei begleitendem Fahren 17 Jahre)
Einschluss der Klassen L und M
Klassen BE und B mit Schlüsselzahl 96
Sofern es nötig wird, einen Anhänger zu transportieren, müssen mitunter zusätzliche Fahrstunden absolviert werden. Auch kann es sinnvoll sein, in einem solchen Fall die Kfz-Versicherung zu vergeleichen, um günstigere Angebote zu finden. Der Führerschein mit der Klasse BE berechtigt in diesem Zusammenhang zum führen eines Anhängers mit einem Gewicht von mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 3.500 kg Gesamtmasse. Bei der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist es hingegen möglich, mehr als 3.500 kg Gesamtmasse zu transportieren, hier gilt ein Höchstgewicht von 4.250 kg.
Führerscheinklassen für LKW´s
Um einen Lastkraftwagen in Deutschland führen zu können, wird ein Führerschein der Klasse C benötigt. Sofern der Laster inklusive Hänger geführt werden soll, müssen mitunter zusätzliche Voraussetzungen geschaffen werden.
Klasse C1
In der Führerscheinklasse C1 sind alle Brummis zusammengefasst, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, die gleichzeitig aber leichter als 7,5 Tonnen sind. Dieses Gewicht gilt auch dann, wenn ein Hänger mitgeführt wird. Außerdem dürfen sie nicht zur Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sein. Um das Risiko im Straßenverkehr zu verringern, wird der Führerschein nur dann erteilt, wenn zuvor eine Gesundheitsuntersuchung sowie eine augenärztliche Untersuchung erfolgten. In jedem Fall wird der Führerschein nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, im Anschluss muss wiederum eine Eignungsprüfung abgelegt werden, um die Befristung um fünf Jahre zu verlängern.
Mindestalter: 18 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 21 Jahre)
Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B
Klasse C1, CE und C1E
Die Klasse C1E wird benötigt, wenn zusätzlich zum Lastkraftwagen auch ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einem Gewicht größer 3,5 Tonnen mitgeführt werden soll. Die zulässige Gesamtmasse von Laster und Anhänger darf allerdings 12 Tonnen nicht überschreiten. Bei der Führerscheinklasse C1 darf der Anhänger eine Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten, das zulässige Gesamtgewicht bleibt bei 12 Tonnen. Dies ist erst mit dem Führerschein der Klasse CE möglich, der für alle Anhänger ab 750 kg berechtigt. Da hier jedoch große Risiken lauern, wird er nur an Personen mit entsprechenden Ausbildungsberufen und zudem nur mit einer Befristung von fünf Jahren erteilt.
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse C
Um einen Laster mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen zu führen, wird der Führerschein Klasse C benötigt. Dieser gilt auch für Fahrzeuge mit einem Anhänger, dessen Gewicht allerdings 750 kg nicht überschreiten darf. Um diesen Führerschein erhalten zu können, ist neben der ärztlichen sowie der augenärztlichen Untersuchung auch der Nachweis einer Grundqualifikation nötig. Außerdem kann dieser Führerschein nur im Zusammenhang mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf erworben werden. Zu beachten ist, dass dieser Führerschein lediglich für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt wird, im Anschluss ist jeweils eine neue positive Eignungsprüfung vorzulegen.
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss Klasse C1
Der Busführerschein
Um einen Bus bei einem Reiseunternehmen oder im öffentlichen Nahverkehr führen zu können, wird ein spezieller Busführerschein der Klasse D benötigt. Wichtig ist hierbei, dass die Ausbildung nur dann begonnen werden kann, wenn der Fahrzeugführer rundum fit ist und einen entsprechenden Gesundheits-Check absolviert hat. Dieser Check ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen, um eventuelle Unfälle infolge gesundheitlicher Probleme ausschließen zu können. Schließlich trägt man hierbei nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für viele Mitreisende. Um einen Bus inklusive Anhänger zu führen, wird der Führerschein C1E benötigt.
Klasse D1
Die Klasse D1 berechtigt zum Fahren eines Busses, der für mehr als acht, aber weniger als 16 Reisende ausgestattet ist. Außerdem darf das Fahrzeug eine Länger von acht Metern und ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigen.
Mindestalter: 21 Jahre
Klasse D
Die Führerscheinklasse D gilt für alle Fahrzeuge, die für mehr als acht Personen ausgestattet sind. Der Führerschein DE berechtigt zusätzlich zum Mitführen eines Anhängers mit einem Gewicht von mehr als 750 kg. Grundsätzlich kann dieser Führerschein erst mit 24 Jahren erworben werden. Ein Führerscheinerwerb mit 23 Jahren ist jedoch bereits möglich, wenn die Grundqualifikation beschleunigt und eine entsprechende Ausbildung nach dem Berufsfahrerqualifizierungsgesetz absolviert wurde. Auch mit 18, 20 oder 21 Jahren ist der Führerscheinerwerb im Zusammenhang mit einer entsprechenden Ausbildung denkbar.
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Quellen Infografiken: erste | zweite