Um Carsharing attraktiver zu machen, will die Bundesregierung jetzt ein Carsharing-Gesetz auf den Weg bringen. Auf reservierten Parkplätzen in den Innenstädten, die mit besonderen Verkehrsschildern gekennzeichnet sein sollen, sollen Nutzer dann von Parkgebühren befreit werden. Aktuell befindet sich das neue Gesetz noch in der Anhörung, eine Umsetzung wird jedoch von allen Seiten begrüßt.
Immer mehr Menschen können oder wollen sich kein eigenes Auto anschaffen, denn ein Fahrzeug verursacht sowohl bei der Versicherung wie auch beim Autokredit hohe Kosten. Zudem wird der Parkraum in den Großstädten immer knapper, was zu Unmut und Frust führen kann. Für längere Fahrten, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen sind, greifen diese Menschen dann auf Carsharing zurück. Hierbei teilen sich mehrere Nutzer ein Fahrzeug, welches bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Man unterscheidet dabei stationsgebundene Anbieter und so genannte „Freefloater“, deren Fahrzeuge in einem bestimmten Gebiet zu finden sind. Zu Jahresbeginn 2016 waren bereits mehr als 1,2 Millionen Menschen bei Carsharing-Anbietern registriert. Das Angebot an Autos beträgt jedoch nur 16.100, sodass sich statistisch gesehen gut 78 Menschen einen Mietwagen teilen. Vom Carsharing profitiert neben dem Geldbeutel der Nutzer auch die Umwelt, denn laut dem Branchenverband bcs ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 15 Privatwagen. Würde der Markt angekurbelt, könnte die Stickoxid-Belastung in vielen deutschen Großstädten deutlich gesenkt und die Lebensqualität erhöht werden.
Um noch mehr Anbieter für das Carsharing zu gewinnen und damit die Attraktivität dieser neuen Form der Mobilität zu erhöhen, hat die Bundesregierung jetzt ein Carsharing-Gesetz auf den Weg gebracht. Nach dem Willen der Politiker soll es den Kommunen ab sofort möglich sein, separate Parkflächen für Carsharing-Modelle von BMW, Audi oder VW auszuweisen, die dann nur von speziellen Anbietern genutzt werden. Dies soll vor allem das Problem mit den „Freefloatern“ lösen, die nicht selten auch auf den Parkplätzen der stationsgebundenen Anbieter parken. Auf diesen Parkflächen können die Fahrzeuge des jeweiligen Unternehmens dann kostenfrei abgestellt werden. Dies bietet zum einen für die Anbieter Planungssicherheit, denn reservierte Parkplätze bieten Rechtssicherheit. Unrechtmäßig abgestellte Gebrauchtwagen könnten dann bei Bedarf sogar abgeschleppt werden. Aber auch für die Nutzer bietet das Gesetz Vorteile, denn sie wissen genau, dass sie auch tatsächlich einen Parkplatz finden, wenn dieser gebraucht wird. Dies reduziert den Zeitaufwand enorm.
Die Pläne der Bundesregierung werden von den Carsharing-Anbietern begrüßt, denn sie erwarten sich hierdurch eine deutliche Steigerung ihrer Umsatzzahlen, sowohl im Bereich der Gebraucht- wie auch der Neuwagen. Stehen mehr Fahrzeuge als Mietwagen zur Verfügung und sind diese ohne größere Probleme erreichbar, entscheiden sich wohl noch mehr Menschen dafür, das eigene Auto stehen zu lassen oder komplett auf Carsharing auszuweichen. Ob und in welchem Maße die Kommunen die von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Pläne jedoch umsetzen, bleibt abzuwarten. Wichtig ist es in erster Linie, den aktuellen Bedarf an Stellplätzen für das Carsharing zu ermitteln und einen Stadtentwicklungsplan ins Leben zu rufen. Schließlich dürfen Anwohner und Einwohner nicht benachteiligt werden. Weiterhin wäre es sinnvoll, entsprechende Parkflächen zentral einzurichten, um eventuell Stadtrundfahrten, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und Ladeplätze für Elektroautos einfach erreichen zu können. Von einer möglichen Umsetzung profitieren jedoch alle Seiten, weshalb es zu begrüßen wäre, wenn kurzfristig eine Einigung erzielt werden kann.