Jedes Jahr aufs Neue werben die Versicherungen für ihre günstigen Tarife, fordern Autofahrer auf, doch die Versicherung zu wechseln. Dabei achten Autofahrer besonders auf den neuen Preis und was sie sparen können. Wichtig ist auch, dass dabei beispielsweise eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Wer zu spät kündigt, kommt nicht mehr aus seinem Vertrag heraus und muss warten bis zur nächsten Wechselrunde im folgenden Jahr.
Doch vor der Kündigung gibt es erst noch ein wenig Arbeit. Vernünftigerweise steht zunächst ein Anbietervergleich an. Dabei sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden. Manchmal bietet ein Versicherer zwar einen sehr günstigen Tarif, doch sind die Leistungen gekürzt. Andere haben ein tolles Leistungsspektrum mit sehr hohen Versicherungssummen für den Ernstfall, aber die Tarife sind sehr teuer. Ist der bestehende Versicherungsvertrag bereits etwas älter, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es ein günstigeres Angebot gibt.
Ist ein gutes Angebot gefunden, zeigt die nachfolgende Anleitung, wie sich Kfz-Versicherung wechseln einfach durchführen lässt. Vor dem Anbietervergleich sollte klar sein, welche Leistungen und Konditionen der neue Vertrag haben soll.
Zunächst ist es wichtig, festzulegen, ob es eine einfache Kfz-Haftpflichtversicherung sein soll oder ein umfangreicherer Versicherungsschutz gewünscht ist.
Die Deckungssumme ist die maximale Schadenshöhe, für welche die Versicherung haftet.
Sie sollte grobe Fahrlässigkeit abdecken.
Auf der Seite der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gibt es alles Wissenswerte über die Leistungen und Pflichten der Kfz-Versicherung sowie die Pflichten des Versicherungsnehmers.
Bevor die Unterschrift auf dem neuen Vertrag erfolgt, sollten die bestehenden Versicherungsunterlagen überprüft werden. Um einen Vertrag zu kündigen, sind in der Regel Fristen einzuhalten. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Die Kündigung kann zum Jahresende erfolgen, mit einer Frist von einem Monat. Das heißt, der bestehende Vertrag muss spätestens zum 30. November gekündigt sein, damit der Vertrag zum Jahresende ausläuft. Wer diese Frist versäumt, für den verlängert sich der bestehende Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
In Deutschland darf niemand ein Kraftfahrzeug führen, für das keine Haftpflichtversicherung besteht. Wer also seine alte Versicherung kündigen möchte, muss sich zunächst um seinen neuen Versicherungsschutz kümmern. Damit alles mit dem neuen Vertrag reibungslos abläuft, sollten folgende Informationen vorliegen:
Der vierte und letzte Schritt beim Wechselmarathon ist die Kündigung des alten Versicherungsvertrags. Es ist essenziell, dass die Kündigung rechtzeitig auf den Weg gelangt, um spätestens am Stichtag beim Versicherer einzutreffen. Bei fristgerechter Kündigung – und nur dann – endet der Vertrag mit Ablauf des Versicherungsjahres. Der Stichtag ist der 30. November. Für das Kündigungsschreiben finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen, für alle, die keine eigene Kündigung formulieren möchten. Um einen Beleg über den rechtzeitigen Versand der Kündigung zu erhalten, ist es ratsam, das Kündigungsschreiben per Einschreiben, am besten mit Rückschein, zu verschicken.
In der ZDF-Mediathek gibt es noch weitere Tipps, was beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu beachten ist.