In Deutschland ist es nicht möglich, ein Auto zuzulassen, ohne zuvor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Dies besagt Paragraf 1 des Pflichtversicherungsgesetzes. Um bei der Zulassungsstelle nachweisen zu können, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, benötigt der Fahrzeughalter eine Bestätigung. Dazu dient die elektronische Versicherungsbestätigung, auf der sich unter anderem die so genannte eVB-Nummer befindet. Bei der handelt es sich jedoch nicht um eine reine Nummer, sondern um eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben. An den ersten beiden Stellen der eVB-Nummer lässt sich das Versicherungsunternehmen ablesen, bei denen die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die restlichen fünf Stellen werden zufällig gewählt. Vergeben wird die elektronische Versicherungsbestätigung vom Versicherer, für den Fahrzeughalter fallen keine Kosten an.
Die eVB-Nummer wird nicht nur dann vergeben, wenn ein neues Auto zugelassen werden soll. Auch wenn ein Fahrzeug beispielsweise den Halter gewechselt hat oder nach einer Stilllegung wieder genutzt werden soll, ist für die Zulassung eine eVB-Nummer nötig. Sollte der Fahrzeughalter eine neue Haftpflichtversicherung abschließen, muss er hingegen keine Versicherungsbestätigung vorlegen. Damit die eVB-Nummer nicht für Betrügereien missbraucht werden kann, ist sie nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Wie lang dieser ist, können die Versicherungsunternehmen individuell bestimmen. In den meisten Fällen ist die eVB-Nummer sechs Monate lang gültig, bei manchen Versicherern können es auch nur drei Monate sein. Praktisch bedeutet dies, dass die Zulassung des Fahrzeugs innerhalb dieses Zeitraums geschehen muss. Kommt es nicht dazu, dann verfällt die Nummer. Es wird zunächst eine Sperrfrist verhängt, nach deren Ablauf der Autobesitzer eine neue eVB-Nummer beantragen kann. Eine Ausnahme bilden Firmen, die über eine größere Menge an Autos verfügen. Damit nicht für jedes Fahrzeug immer wieder eigene eVB-Nummern beantragt werden müssen, werden für sie Dauer-eVB-Nummern ausgegeben. Diese haben eine unbegrenzte Gültigkeit und werden für sämtliche Fahrzeuge genutzt.
Bis zum Jahr 2008 wurde die Bestätigung der Versicherung durch die Deckungskarte vorgenommen. Diese wurde umgangssprachlich auch als Doppelkarte bezeichnet, weil sie zweifach ausgefertigt wurde. Ein Exemplar blieb in der Zulassungsstelle, das zweite wurde an das Versicherungsunternehmen geschickt. Erst wenn die Deckungskarte beim Versicherer angekommen ist, erfuhr dieser, dass das Fahrzeug zugelassen wurde. Der Umstieg auf die eVB-Nummer brachte verschiedene Vorteile mit sich. So wurde die Beantragung der Versicherungsbestätigung deutlich vereinfacht. In den Zulassungsstellen kommt es zu geringeren Wartezeiten, außerdem dauert auch die Bearbeitung der Unterlagen weniger lange. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass der Missbrauch der Versicherungsbestätigung durch den Einsatz der eVB-Nummer deutlich erschwert wurde.