Autohändler haften für etwaige Mängel
Eine Kfz Bewertung bezieht sich in aller Regel auf das jeweilige Fahrzeugmodell, die Ausstattung sowie die gefahrenen Kilometer. Eventuell vorhandene Mängel werden nicht berücksichtigt. Sollten sich Mängel zeigen, müssen diese vom Verkäufer behoben oder der Kaufpreis muss reduziert werden.
Gebrauchtwagen genau betrachten
Durch den immer größer werdenden Gebrauchtwagenmarkt im Internet werden immer mehr Fahrzeuge nicht beim Händler, sondern von privaten Anbietern gekauft. Dies hat häufig den Vorteil, dass deutlich günstigere Preise erzielt werden können, denn der Händleraufschlag entfällt. Oft ist es so möglich, den Autokauf zum tatsächlichen Restwert abzuwickeln und Kosten zu sparen.
Beim privaten Gebrauchtwagen Kauf sollte allerdings auf mögliche Mängel geachtet werden, die in der Kfz Bewertung oft nicht berücksichtigt werden. Sie können den Restwert des Autos nämlich deutlich senken.
Sachverständige können helfen
Wird ein Autokauf von Privat geplant, kann ein Sachverständiger helfen, der das Fahrzeug auf mögliche Mängel hin untersucht. So kann vermieden werden, dass Verkäufer arglistig täuschen oder ein noch nicht erkannter Mangel später behoben werden muss.
Zwar haben Käufer grundsätzlich das Recht, die Mängelbeseitigung zu fordern, ob dieses Recht jedoch durchgesetzt werden kann, muss sich zeigen. Hier kann es sinnvoller sein, doch auf den Händlerkauf zurückzugreifen, denn Händler sind gesetzlich gezwungen, mangelhafte Fahrzeuge zu reparieren oder Käufern den Differenzwert auszuzahlen.