Autofahren ist eine feine Sache. Doch vor der begehrten Fahrerlaubnis steht die Prüfung. Vieles muss bedacht werden. Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und vieles mehr. Doch für die meisten stehen Strategien im Vordergrund, die den Erwerb der Fahrerlaubnis entweder erleichtern oder schlichtweg Geld sparen. Wann und wie kann man einen kostenlosen Führerschein bei der Bundeswehr machen? Unter welchen Voraussetzungen kann man die Probezeit verkürzen und welche Möglichkeiten gibt es, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen? Fragen über Fragen. Die wichtigsten haben wir für Sie nachfolgend beantwortet:
Wer das Glück hat, bei der Bundeswehr den Führerschein machen zu dürfen, kann sich immer noch glücklich schätzen, denn auch im Jahr 2024 übernimmt die Bundeswehr für ihre Soldatinnen und Soldaten die Ausbildungskosten für den Dienstführerschein. Dieser ist weiterhin ein vollwertiger Führerschein, der auch zivil genutzt werden kann. Wer seinen Führerschein also auch nach Beendigung der Wehrzeit privat nutzen möchte, muss diesen beim zuständigen Straßenverkehrsamt gegen eine geringe Gebühr "umschreiben" lassen. Dies sollte jedoch auf jeden Fall während der Wehrzeit geschehen, da mit dem letzten Tag alle Dokumente der Bundeswehr zurückgegeben werden müssen – einschließlich des Dienstführerscheins.
Immer mehr Menschen machen den Motorradführerschein. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der offensichtlichste Grund ist die enorme Flexibilität des Zweirads. Die theoretische Ausbildung sollte man in den Wintermonaten angehen. Das spart Zeit und Geld. Denn im Herbst und Winter ruht oft das Geschäft der Fahrschulen. Im Sommer kann man sich dann auf die praktische Fahrausbildung konzentrieren. Gute Fahrschulen stellen ihren Schülern auch eine Grundausstattung zur Verfügung, so dass Sie nicht gleich alles kaufen müssen. Ein gewisses finanzielles Polster sollte vorhanden sein. Denn gerade am Anfang ist es wichtig, regelmäßig zu üben.
Ausländer, die sich längere Zeit in Deutschland aufhalten oder hier einen Wohnsitz gemeldet haben, müssen nach Ablauf einer bestimmten Frist den deutschen Führerschein erwerben. Diese Fristen variieren je nach Herkunftsland. Ist die Frist für einen ausländischen Fahrer abgelaufen und er gerät als Fahrzeugführer in eine Polizeikontrolle, kann es unangenehm werden. Daher sollten sich ausländische Verkehrsteilnehmer rechtzeitig bei den Behörden über die jeweiligen Fristen informieren. Für Bürger vieler Herkunftsländer endet diese Frist bereits nach wenigen Monaten. Besonders betroffen sind oft Aus- und Umsiedler aus Russland oder anderen Nicht-EU-Staaten. Im Gegensatz dazu können Bürger aus Ländern mit speziellen Abkommen, wie Japan, ihren internationalen Führerschein länger nutzen, ohne sofort einen deutschen Führerschein beantragen zu müssen.
Wenn Sie eine Behinderung haben und Geld sparen wollen, kann Ihnen der Staat unter Umständen die Fahrausbildung bezuschussen. Wenn Sie einen Führerschein beantragen, prüft die Behörde zunächst, ob Sie trotz Ihrer Behinderung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Je nach Art und Schwere der Behinderung verlangt die Behörde: ein ärztliches Gutachten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, ein technisches Gutachten und eine Fahrprobe. Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss nach speziellen Behindertenfahrschulen zu erkundigen, die über qualifizierte Fahrlehrer und die notwendige technische Ausstattung verfügen. Viele dieser Schulen arbeiten eng mit den Behindertenverbänden zusammen.
Wer einen Führerschein machen will, muss einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Erste-Hilfe-Kurse werden von verschiedenen karitativen Organisationen angeboten. Die Malteser oder auch das Deutsche Rote Kreuz bieten regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an. Mit der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist das Thema für viele aber auch schon erledigt. Fahrlehrer und Hilfsorganisationen empfehlen, den Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig zu wiederholen. Oft fahren Autofahrer 10 bis 20 Jahre, ohne den Kurs jemals wiederholt zu haben. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Formalität, die zum Erwerb des Führerscheins führt. Die Erste-Hilfe-Prüfung sollte eigentlich von jedem Autofahrer alle zwei Jahre, besser noch jährlich wiederholt werden. Denn bei einem Unfall kommt oft noch der Stressfaktor hinzu. Wenn dann nicht jeder Handgriff wie im Schlaf sitzt, geraten Unfallbeteiligte oder Retter oft ins Taumeln. Wertvolle Zeit geht verloren und kann manchmal Menschenleben kosten.
Die Führerscheinprüfung ist bestanden und der "Lappen" wurde an Ort und Stelle überreicht. Klar, dass das gebührend gefeiert werden muss. Doch Vorsicht! Wer sich in den ersten zwei Jahren nach dem Führerscheinerwerb etwas zu Schulden kommen lässt, kann seinen Führerschein schnell wieder los sein. In einigen Fällen mussten Fahranfänger ihr teuer erworbenes Dokument schon nach wenigen Stunden, also noch am selben Tag, bei der Polizei abgeben. Allerdings kann die Probezeit von zwei auf ein Jahr verkürzt werden, wenn Fahranfänger das so genannte Freiwillige Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) besuchen. Diese Möglichkeit wird jedoch nicht in allen Bundesländern angeboten.
Gegen Prüfungsangst hilft nur eines: Lernen, lernen, lernen - und dafür möglichst viele Fahrstunden nehmen. Doch das ist teuer und der Geldbeutel ist oft schmal. Wer glaubt, am Wochenende mit Papa ein paar Runden auf dem Parkplatz des örtlichen Einkaufszentrums drehen zu können, verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern lernt auch nichts Prüfungsrelevantes. Denn was fehlt, sind praxisnahe Situationen. Die gibt es auf dem Verkehrsübungsplatz des ADAC. Hier finden Fahrschüler alles, was sie brauchen, um fit für den Straßenverkehr zu werden: Kreuzungen, Parkplätze, Brücken, Hügel und vieles mehr - und das alles ganz legal.
Führerschein mit 17? Mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften vom 14.08.2005 ist das kein Problem mehr, solange Papa oder Mama den Fahranfänger begleiten. Allerdings gibt es verständlicherweise einige Hürden. Begleiten dürfen nur Erziehungsberechtigte. Die Begleitpersonen müssen natürlich selbst einen seit 5 Jahren gültigen Führerschein besitzen und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Der eigene Führerschein muss natürlich mitgeführt werden. Außerdem darf die Begleitperson zum Zeitpunkt der Begleitung keine Punkte in Flensburg haben. Die Eltern können sich natürlich nicht einfach neben den Philos setzen und mitfahren, sondern müssen vorher bei der zuständigen Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben. Der Gesetzgeber verspricht sich von dieser Regelung weniger Unfälle, da die Fahranfänger unter Aufsicht fahren.
Viele Ausländer müssen den deutschen Führerschein erwerben, wenn sie in Deutschland leben und hier auch Auto fahren wollen. Oft fehlt es aber an Sprachkenntnissen, um den theoretischen Teil der Prüfung zu bestehen. Zwar gibt es auch fremdsprachige Fahrschulbögen, aber früher oder später sollte jeder schon aus eigenem Interesse die Landessprache lernen. Für Ausländer, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, bietet der Staat sogar kostenlose Deutsch- und Integrationskurse an. Mit guten Deutschkenntnissen können Fahrschüler auch dem Unterricht besser folgen und sind für den späteren Autobahnalltag gerüstet.
Kennen Sie alle Verkehrsschilder? Zugegeben, unser Beispiel links ist etwas unübersichtlich. Trotzdem gehört zu einer guten Fahrausbildung auch der theoretische Teil und dafür braucht man eine Fahrschule. Aber wo findet man eine gute Fahrschule? Neben Branchenbüchern und Internetseiten, die man durchstöbern kann, sollte man vor allem in kleineren Städten Bekannte und Freunde fragen, welche Erfahrungen sie mit ihrem Fahrlehrer gemacht haben. Was viele unterschätzen: Fahrlehrer müssen nicht nur über das nötige Fachwissen, sondern auch über soziale Kompetenz verfügen. Fahrlehrer sollten ihren Fahrschülern die Angst nehmen und selbst nicht in Panik geraten, wenn sie Fehler machen. Fragen Sie deshalb nach Probestunden, um den Lehrer kennen zu lernen.