Kfz-Versicherung muss Schaden in jedem Fall übernehmen
Passiert ein Unfall, muss die Autoversicherung des Unfallgegners die hierbei entstandenen Schäden vollumfassend übernehmen. Dies gilt einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge auch dann, wenn der Betroffene die Schäden nicht reparieren lässt.
Schadenersatz nach Unfällen
Autofahrer, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben über die gegnerische Haftpflichtversicherung Anspruch auf Schadenersatz. Eine solche Haftpflichtversicherung, die über den Kfz Versicherung Vergleich günstig abgeschlossen werden kann, ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die jeder Autofahrer nachweisen muss.Somit können Unfallgegner sicher sein, dass ihr Schaden auch tatsächlich übernommen wird und anschließend behoben werden kann.
Die jeweiligen Kosten der Reparatur müssen der Versicherung natürlich detailliert nachgewiesen werden. Dies ist über die Vertragswerkstatt möglich, die einen Kostenvoranschlag anfertigt und diesen an die Versicherung übermittelt. Ein zusätzlicher Gutachter kann helfen, den Schaden einzuordnen, zu bewerten und den neuen Autowert berechnen.
Reparatur nicht zwingend notwendig
Wie aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervorgeht, sind Autofahrer allerdings nicht gezwungen, mit dem Geld der Kfz Versicherung ihr Fahrzeug auch tatsächlich wieder in Stand setzen zu lassen. In einem aktuellen Fall klagte ein Münchner Autofahrer, der die Unfallkosten in Höhe von etwa 16.500 Euro nicht in sein Auto investieren, sondern anderweitig nutzen wollte. Die Versicherung zog daraufhin fiktive Kosten ab und überwies etwa 800 Euro weniger.
Die Richter gaben dem Mann allerdings Recht und sprachen ihm die gesamte Erstattungssumme zu. Schließlich würde das Auto durch die vorhandenen Kratzer und Beulen ohnehin einen Wertverlust aufweisen, der so beim späteren Verkauf des Gebrauchtwagen abgedeckt werden kann.