Autoversicherung: Den Versicherungsschutz nicht gefährden - Auto, Unfall, Autoversicherung, Versicherung, KFZ, Beule.

Autoversicherung: Den Versicherungsschutz nicht gefährden

Versicherte bauen bei ihrer Autoversicherung darauf, dass im Schadensfall alle Kosten übernommen und die Schäden so bezahlt werden. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn so genannte "Obliegenheitsverletzungen" vorliegen, der Versicherte also die Verhaltensgrundsätze nicht beachtet hat. Es kann daher sinnvoll sein, die AGB der Versicherung genau zu beachten.

Handlungs- und Unterlassungspflichten laut Versicherungsvertrag

In jedem Versicherungsvertrag zur Kfz Versicherung sind Handlungs- und Unterlassungspflichten niedergeschrieben, die nicht unbeachtet bleiben dürfen. Werden diese vertraglichen Vereinbarungen verletzt, droht der Verlust des Versicherungsschutzes, sodass Versicherte trotz vorhandenem Vertrag einen Teil der Kosten oder sogar die Gesamtsumme übernehmen müssen.

So können Versicherte keine Leistungen erwarten, wenn sie ohne Führerschein oder aber unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr unterwegs sind und einen Unfall verursachen. Auch die Verwendungsklausel ist zu beachten, denn wenn das Auto ausschließlich für private Zwecke versichert wurde, werden Unfälle bei beruflichen Fahrten oft nicht oder nur zum Teil beglichen.

Worauf außerdem zu achten ist

Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, ist es außerdem wichtig, dass die vereinbarten Prämienzahlungen fristgerecht erbracht werden und an die Versicherung überwiesen werden. Hinzu kommt die vorvertragliche Anzeigenpflicht. Hier ist es wichtig, dass Antragsteller ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben machen und etwa die Frage nach den regelmäßigen Fahrern oder der jährlichen Kilometerleistung korrekt angeben.

Eine nachträgliche Erhöhung von versicherten Gefahren ist zwar möglich, kann aber seitens der Versicherung von der Leistung ausgeschlossen werden.