Wer später kommt wird oft belohnt
Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist bekanntlich der 30. November. Vielfach wird jedoch bereits Wochen im Voraus gekündigt. Autofahrer sollten hier Ruhe bewahren, denn wer später wechselt, wird nicht selten mit günstigen Konditionen belohnt.
Bereits seit Ende September schalten Autoversicherer Anzeigen und Werbespots. Sie sollen Autofahrer dazu bewegen, ihre Autoversicherung zu überprüfen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Grundsätzlich ist es durchaus ratsam, etwa auf www.toptarif.de/kfz-versicherung/ einen Versicherungsvergleich durchzuführen, denn zahlreiche Autofahrer nutzen nach wie vor zu teure Angebote. Hieraus ergeben sich durchaus Einsparpotenziale von einigen hundert Euro pro Jahr. Um diese nutzen zu können, ist die Kündigung der Versicherung bis zum Stichtag 30. November möglich. Die alte Versicherung für den Neu- oder Gebrauchtwagen läuft dann zum Jahresende aus, per 01. Januar kann dann das neue Angebot genutzt werden.
Obwohl es durchaus ratsam ist, einen Kfz-Tarif Vergleich durchzuführen, sollten Autofahrer Experten zufolge nicht voreilig handeln. Wer bereits im Oktober kündigt und den neuen Vertrag für die Voll- oder Teilkasko abschließt, verpasst womöglich neue Tarife, die erfahrungsgemäß erst im November vorgestellt werden. Durch diese neuen Angebote sinken nicht selten die Preise und das Einsparpotenzial steigt. Ist es daher sinnvoll, fast bis zum Ende der Frist zu warten und die neue Versicherung bis zum 20. November abzuschließen. Da der Abschluss mittlerweile ganz bequem online möglich ist, muss hierfür auch kein Termin beim Versicherungsberater vereinbart werden. Vielmehr können die Versicherung für den Neuwagen oder der Versicherungswechsel zu Hause am eigenen PC vereinbart werden.
Beim Abschluss der neuen Versicherung sollten Autofahrer einiges beachten, um umfassend versichert zu sein. Neben der Haftpflichtversicherung, die in Deutschland als Pflichtversicherung gilt, ist es zusätzlich möglich, eine Voll- oder Teilkasko abzuschließen. Die Teilkaskoversicherung regelt in diesem Zusammenhang etwa Wildschäden, übernimmt die Kosten bei Marderbissen oder tritt bei einem Diebstahl ein. Die Vollkasko hingegen trägt auch Schäden selbst verursachter Unfälle und ist daher für teure Fahrzeuge durchaus zu empfehlen. Um die Kosten zu senken, bietet sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an, die mit unterschiedlichen Summen möglich ist. Bei Neuwagen ist es zudem möglich, eine Neuwertentschädigung zu vereinbaren, um bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden den kompletten Kaufpreis erstattet zu bekommen. Unabhängig davon, für welchen Versicherungsumfang man sich entscheidet, sollte der Versicherungsabschluss nie vor dem Eingang der Kündigungsbestätigung des Altversicherers erfolgen. So wird vermieden, dass zwei Versicherungsverträge vorhanden sind, die natürlich auch bezahlt werden müssen.