Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.
Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert
Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos
Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge
Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen
Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).
Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.
Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:
Quelle: Bundesregierung | ADAC