Die Checkliste für den Autoverkauf
Hier können Sie eine kostenlose Checkliste für einen reibungslosen Autoverkauf herunterladen
Die Autoverkauf Checkliste
Damit Sie für den Verkauf Ihres Autos optimal vorbereitet sind, haben wir eine Checkliste erstellt. Gehen Sie jeden Punkt Schritt für Schritt durch und markieren Sie sich, was Sie abgearbeitet haben. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Auto aufbereiten
- Optik: Reinigen Sie das Auto sowohl von Außen als auch von Innen. Inserate mit unsauberen Autos schrecken ab.
- Aufbereitung: Abnutzungserscheinungen sind zwar völlig normal, sollten vor dem Verkauf aber trotzdem durch Reparaturen oder eine professionelle Fahrzeugaufbereitung behoben werden.
Auto verkaufen über ein Inserat
- Preis: ermitteln Sie einen realistischen Preis für Ihr Auto. Fragen Sie dafür einen Fachmann um Rat oder lassen Sie den Wert online ermitteln.
- Entscheiden Sie sich, ob das Auto zu einem Festpreis oder auf einer Verhandlungsbasis (VB) verkauft werden soll
- Plattform: Finden Sie die passende (Online-)Plattform für Ihr Inserat.
- Anzeigentext: Formulieren Sie einen ansprechenden Text, der alle relevanten Daten zu Ihrem Fahrzeug enthält. Auch Mängel gehören dazu.
- Fotos: Die Bilder sollten das Auto sowohl von Innen als auch von Außen zeigen. Heben Sie besondere Details, aber auch Mängel hervor. Das Nummernschild machen Sie hingegen unkenntlich. Mittlerweile reicht für die Bilder ein herkömmliches Smartphone.
Die Anzeigenphase
- Anfragen: Antworten Sie zeitnah auf Anfragen. Auch dann, wenn das Auto schon verkauft wurde.
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie mit ernsthaft interessierten potenziellen Käufern einen Besichtigungstermin. Geben Sie dem Interessenten dabei genug Zeit und setzen ihn nicht unter Zeitdruck
- Treffpunkt: Wenn möglich, wählen Sie den Ort für das Treffen. Lassen Sie sich nicht auf kuriose Orte ein. Im Optimalfall kommt der Interessent zu Ihnen.
Die Probefahrten
Theoretisch müssen Sie eine Probefahrt gar nicht erst erlauben. Aber würden Sie ein Auto kaufen, dass Sie vorher noch nie gefahren sind?
- Versicherung: Bringen Sie in Erfahrung, ob der potenzielle Käufer überhaupt mit Ihrem Fahrzeug fahren darf.
- Ausweise prüfen: Lassen Sie sich den Personalausweis und den Führerschein zeigen. Fährt der Käufer Schwarz, kann das für beide Seiten zu Problemen führen.
- Wenn möglich, fahren Sie bei den Probefahrten mit. Für ein besseres Bauchgefühl können Sie noch eine weitere Person mitnehmen. Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht mitfahren können, lassen Sie sich unbedingt Ausweispapiere aushändigen.
- Unfall bei der Probefahrt: Mit einer Vereinbarung für die Probefahrt können Sie festhalten, dass der Käufer bei einem Unfall für jegliche Schäden selber haftet (bzw. seine Versicherung).
Der Verkauf
- Preisverhandlung: Seien Sie selbstbewusst und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Bauchgefühl: Sollte Ihr Bauchgefühl sagen, dass etwas nicht stimmt, vertrauen Sie diesem. Kein verkauftes Auto ist besser als ein (im Zweifel) geklautes Auto.
- Zahlungsmethode: Am sichersten ist immer noch die Barzahlung, denn da ist das Betrugsrisiko am geringsten.
Übergabe der Unterlagen
Nachdem Sie das Geld erhalten haben, übergeben Sie folgende Unterlagen:
- Kaufvertrag (von beiden Parteien unterzeichnet)
- Zulassungsbescheinigung Teil l
- Zulassungsbescheinigung Teil ll
- HU und AU-Bescheinigung
- Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen (falls vorhanden)
- Bilder und Gutachten (falls Unfallschäden vorhanden sind)
- Schlüssel/ Codekarten für das Fahrzeug
- Bedienungsanleitung
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Bauartgenehmigung und Teilgutachten (falls Zubehör und Anbauteile vorhanden sind)
Folgende Unterlagen behalten Sie:
- Zweiter Kaufvertrag (von beiden Parteien unterzeichnet)
- Veräußerungsanzeige (von beiden Parteien unterzeichnet)
Folgende Institutionen erhalten die Veräußerungsanzeige:
- Zulassungsstelle: Mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige endet Ihre Steuerpflicht.
- KFZ-Versicherung: Mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige weiß die Versicherung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges Bescheid. Die KFZ- Haftpflicht geht somit auf den Käufer über.